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LEXIKON

Unsere Begriffserklärungen rund um das Thema Gutachten sollen dir dabei behilflich sein, Gutachten und Unfallgutachten besser zu verstehen. 

Abschleppkosten:

Abschleppkosten beziehen sich auf die Gebühren, die für das Abschleppen eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder einer Panne anfallen. Diese Kosten sind ein wichtiger Bestandteil des Gutachtens und sollten sorgfältig dokumentiert werden.

 

Bagatellschaden:

Bei verursachten Haftpflichtschäden bis zu einer Schadenhöhe von ca. 750,-€ spricht man von einem Bagatellschaden.

 

Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN):

Die Fahrzeugidentifikationsnummer ist eine eindeutige Zeichenkombination, die jedes Fahrzeug weltweit identifiziert. Kfz-Gutachter verwenden die FIN, um Fahrzeuge eindeutig zu identifizieren und genaue Gutachten zu erstellen.

Fahrzeugzustandsbewertung:

Bewertung des Gesamtzustands eines Fahrzeugs, einschließlich äußerlicher und technischer Aspekte.

Gebrauchtwagenbewertung:

Die Einschätzung des aktuellen Werts eines gebrauchten Fahrzeugs, oft im Zusammenhang mit Kfz-Gutachten.

Instandsetzungskosten:

Die geschätzten Kosten für die Reparatur von Schäden an einem Fahrzeug.

 

Totalschaden:

Ein Fahrzeug gilt als Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Der Gutachter prüft, ob ein Totalschaden vorliegt und berechnet den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Reparaturdauer (Arbeitstage):

Die Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer ist in einem Haftpflichtgutachten wichtig für die Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung, der Vorhaltekosten bzw. der Länge der Mietdauer für ein Ersatzfahrzeug.

Restwert:

Der Restwert gibt an, wie viel das beschädigte Fahrzeug nach einem Unfall noch wert ist. Dieser Wert ist entscheidend für die Schadensregulierung und die Entscheidung, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wertminderung:

Die Wertminderung bezeichnet den Wertverlust eines Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls, auch nach erfolgreicher Reparatur. Kfz-Gutachter berücksichtigen die Wertminderung im Gutachten, um eine realistische Schadensbewertung zu gewährleisten.

Wiederbeschaffungswert:

Der Wiederbeschaffungswert sagt aus, wie viel man auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein nach Art und Zustand vergleichbares Auto zahlen müsste, um dieses ersatzweise wiederzubeschaffen.

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