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Kfz-Unfall: Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen? Einblick in die Rechtsprechung

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur emotional belastend, sondern auch finanziell herausfordernd sein. Eine häufig gestellte Frage von Geschädigten lautet: Wer trägt die Kosten für das Sachverständigengutachten? Die gute Nachricht ist: Wenn du der Geschädigte bist, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Hier erfährst du, warum.


Die rechtliche Grundlage: BGH Urteil und Haftpflichtansprüche

Die klare Antwort auf die Frage, wer die Kosten des Sachverständigengutachtens tragen muss, gibt uns ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Gemäß BGH, Az. VI ZR 143/10, sind die Kosten für ein Gutachten erstattungsfähig, wenn es zur Schadensfeststellung notwendig und zweckmäßig ist. Das bedeutet konkret: Wenn du als Geschädigter das Gutachten benötigen, um den Schaden zu dokumentieren und die Reparaturkosten zu bestimmen, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten.

Urteil: OLG Bremen, Az. 3 U 33/73 Datum: 13.6.1973 In diesem Grundsatzurteil beschloss das Oberlandesgericht Bremen, dass Aufwendungen des Geschädigten für die Begutachtung des Unfallschadens durch einen Sachverständigen im Rahmen des Schadensersatzes zur Wiedergutmachung grundsätzlich vom Schädiger übernommen werden müssen.

Vorgehen nach dem Kfz-Unfall: Gutachten beauftragen und Abwicklung über die Versicherung

Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, solltest du so schnell wie möglich einen Sachverständigen hinzuziehen, um den Schaden zu dokumentieren. Dieses Gutachten wird bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eingereicht. Die Versicherung ist in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen.



Zwei Autos nach Autounfall Totalschaden
Kfz-Unfall? Wenn du der Geschädigte bist, übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten.

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