




KFZ-SACHVERSTÄNDIGER
MÜNCHEN UND UMGEBUNG

UNABHÄNGIGES
KFZ-GUTACHTEN
Sie hatten einen Unfall und sind nicht Schuld? Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung.


VORTEILE UND
LEISTUNGEN
KOSTENFREIER
VOR-ORT-SERVICE
✓ Kostenfreie Beratung
✓ Sofortige Terminvergabe
✓ Kostenlose Anfahrt zu Ihnen
✓ Erstellung der Kfz Gutachten innerhalb kürzester Zeit
✓ Keine Kosten – Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung
✓ Von Versicherung und Werkstatt unabhängiger Kfz Gutachter
Wir nehmen den Schaden direkt bei Ihnen zu Hause oder an Ihrer Wunschadresse auf. Wir sind rund um die Uhr telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail erreichbar. Durch unsere flexible Terminvergabe auch an Wochenenden und Feiertagen.


TOBIAS WIMSCHNEIDER
Kfz-Technikermeister und
Zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert)
für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Bei Fragen zu Kfz-Schäden, Unfallgutachten, zur Schadenabwicklung und vielem mehr stehen wir mit unserem kompetenten Team als unabhängiger Kfz-Gutachter in München und Umgebung rund um die Uhr zur Verfügung. Zuverlässigkeit, Kompetenz und Leidenschaft zeichnen uns aus. Wir garantieren einen zeitnahen Besichtigungstermin. Unser Vor-Ort-Service kommt direkt zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.


KONTAKT
TOBIAS WIMSCHNEIDER
Kfz-Technikermeister und zertifizierter Sachverständiger
(IfS-Zert) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Tel.: 0151 40670387
Hauptstraße 39a
85716 Unterschleißheim
KÜS Kirchheim
Dieselstraße 7
85551 Kirchheim bei München
KÜS München Berg am Laim
Neumarkter Str. 76
81673 München
UNSERE LEISTUNGEN
Unfallgutachten für Fahrzeuge aller Art








FRAGEN & ANTWORTEN
Rund ums Thema Gutachten
Warum ein Gutachten und keinen Kostenvoranschlag?
Im Gutachten werden zu den Reparaturkosten wichtige schadenersatzpflichte Beträge wie Wertminderung und Nutzungsausfallentschädigung ausgewiesen. Im Kostenvoranschlag fehlen diese, als auch eine qualitative Lichtbildanlage zur Beweissicherung.
Muss ich einen Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Die Versicherung des Schadenverursachers hat kein Recht darauf, Ihnen einen Sachverständigen zuzuweisen.
Ein freier und unabhängiger Gutachter Ihrer Wahl berät Sie neutral und schätzt Ihren Unfallschaden objektiv ein. Aufgepasst: Die Versicherung wird versuchen, es Ihnen schmackhaft zu machen, Ihren eigenen Gutachter zu schicken, bleiben Sie standhaft.
Muss ich den Schaden reparieren lassen?
Nein. Ist an Ihrem Fahrzeug kein Totalschaden eingetreten, haben Sie das Recht, sich die Reparaturkosten ohne MwSt. ausbezahlen zu lassen. Hier spricht man von fiktiver Abrechnung. Tipp: Um Kürzungen vorzubeugen, sollten Sie immer einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Wer bezahlt das Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten sind Teil Ihrer Schadenersatzansprüche und müssen somit bei Unverschulden von dem Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung erstattet werden. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall entstehen für Sie keine Mehrkosten.
Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?
Im Haftpflichtschadenfall haben Sie als Geschädigter die Möglichkeit, sich rechtlichen Beistand zu holen. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollumfänglich durchgesetzt und möglichst schnell beglichen werden. Die Kosten werden bei Unverschulden vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung übernommen.
Wie ist der Ablauf?
1. Beauftragung des Kfz-Sachverständigen
2. Begutachtung und Schadenaufnahme am Fahrzeug
3. Erstellung des Gutachtens / Werteermittlung
4. Versand des Schadengutachtens
5. Unterstützung bei der Schadenabwicklung