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Kfz-Unfall: Was versteht man im Gutachten unter dem Begriff "Restwert"?

Herzlich willkommen auf unserem Blog bei www.gutachten-wimschneider.de. Als erfahrenes Kfz-Sachverständigenbüro in München, Dachau und Umgebung, möchten wir dir den Begriff "Restwert" im Zusammenhang mit einem Gutachten näher erklären. Als Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Unfallschäden ist es uns ein Anliegen, dass unsere Kunden alle relevanten Informationen verstehen, insbesondere wenn es um die Regulierung von Schäden geht.


Was versteht man unter dem "Restwert" eines Fahrzeugs nach einem Unfall?

Der Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeugs nach dem Unfall im unreparierten Zustand. Ermittelt wird der Wert durch einen unabhängigen Sachverständigen auf dem allgemeinen Markt. Berücksichtigt werden dabei das konkrete Schadenbild und die regionalen Marktgegebenheiten. Der Restwert eines Fahrzeugs bezeichnet somit den materiellen Wert, den das Fahrzeug noch hat, nachdem ein Schadensereignis eingetreten ist, vorausgesetzt, es wurde noch keine Reparatur durchgeführt.


Wann wird der Restwert benötigt?

Der Restwert wird eingeholt, wenn die Schadenshöhe 50 % des Wiederbeschaffungswerts überschreitet. Wenn ein Totalschaden vorliegt, ist die Ermittlung des Restwerts für die Regulierung unerlässlich.


Wie wird der Restwert in einem Gutachten ermittelt?

Die Ermittlung des Restwerts erfolgt in der Regel durch den Kfz-Sachverständigen, der Angebote von seriösen Aufkäufern einholt. Dies kann entweder lokal oder über Restwertbörsen (z.B. Restwertbörse WinValue) geschehen. Die Aufkäufer geben dann Angebote für das beschädigte Fahrzeug ab und das höchste Angebot wird als Restwert für das Gutachten berücksichtigt. Es ist wichtig zu betonen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass nur Angebote von seriösen Händlern im Umkreis von 100 Kilometern für die Ermittlung des Restwerts berücksichtigt werden dürfen.


Muss ich mein Fahrzeug verkaufen?

Nein. Hierbei handelt es sich lediglich um ein "Kann", aber keinen "Muss".


Was bedeutet der Restwert im Gutachten für mich als Geschädigter?

Als Geschädigter hast du das Recht, dein Fahrzeug unverzüglich zum höchsten ermittelten Restwert zu verkaufen. Es muss nicht auf ein höheres Angebot der Versicherung gewartet werden. Sollte die gegnerische Haftpflichtversicherung dir allerdings ein höheres Restwertangebot vorlegen, muss dieses angenommen und akzeptiert werden, sofern das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf die Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten erlischt, wenn das Fahrzeug im unreparierten Zustand zum Restwert verkauft wurde. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr verändert werden, sondern es muss in dem Zustand verkauft werden, wie es für die Restwertermittlung präsentiert und angeboten wurde.

 

Bei Fragen zum Thema Restwert stehen wir dir gerne zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach per Telefon 0151 406 703 87, WhatsApp oder E-Mail info@gutachten-wimschneider.de.


Fazit:

Der Restwert ist ein essenzieller Faktor bei der Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall. Er gibt den Wert deines Fahrzeugs nach dem Unfall an, bevor Reparaturen durchgeführt werden. Die Ermittlung übernimmt dein Kfz-Sachverständiger, indem er Angebote von seriösen Aufkäufern einholt, wobei nur Angebote von Händlern im Umkreis von 100 Kilometern relevant sind. Du hast das Recht, dein Fahrzeug zum höchsten ermittelten Restwert zu verkaufen. Denke jedoch daran, dass der Anspruch auf fiktive Reparaturkosten erlischt, wenn du das Auto im unreparierten Zustand zum Restwert verkaufst. Auch Veränderungen am Fahrzeug sind dann untersagt.

 

Hast du Fragen zum Restwert oder anderen Schadensfragen? Kontaktiere uns – wir sind deine Experten für Unfallschäden und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite! Dein Team von Gutachten Wimschneider in München, Augsburg, Ingolstadt, Dachau, Landshut, Rosenheim und Umgebung.



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